1 Allgemeines
1.1 hgi systems IT OG erbringt für den Auftragge-ber Dienstleistungen in der Informationstech-nologie und im Betrieb von Hard- und Soft-warekomponenten.
1.2 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Dienstleistungen, die hgi systems IT OG ge-genüber dem Auftraggeber erbringt, wenn diesen beim ersten Auftrag vom Auftraggeber zugestimmt wurden. Bei Folgegeschäften muss daher nicht auf die AGB Bezug genom-men werden. Geschäftsbedingungen des Auf-traggebers gelten nur, wenn diese von hgi systems IT OG schriftlich anerkannt wurden.
1.3 Alle Aufträge und Vereinbarungen (Service Level Agreements (SLA)) sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von hgi systems IT OG schriftlich und firmengemäß gezeichnet wurden und verpflichten hgi systems IT OG nur in dem in der Auftragsbestätigung bzw. in der Vereinbarung angegebenem Umfang. An-gebote sind grundsätzlich freibleibend.
2 Leistungsumfang
2.1 Der genaue Umfang der Dienstleistungen von hgi systems IT OG ist mit dem Auftraggeber im jeweiligen Auftrag bzw. im SLA festgelegt. Sofern nichts anderes vereinbart wird, er-bringt hgi systems IT OG die Dienstleistungen während der bei hgi systems IT OG üblichen Geschäftszeiten. hgi systems IT OG wird ent-sprechend dem jeweiligen Auftrag bzw. SLA für die Erbringung und Verfügbarkeit der Dienstleistungen sorgen.
2.2 Grundlage für die Erstellung von Individual-programmen bzw. Programmadaptierungen ist die schriftliche Leistungsbeschreibung (Pflich-tenheft), die der Auftraggeber hgi systems IT OG zur Verfügung zu stellen hat oder die von hgi systems IT OG gegen Kostenberechnung aufgrund der zur Verfügung gestellten Unter-lagen und Informationen ausarbeitet werden kann. Ist kein Pflichtenheft vorhanden, so de-finiert sich der Leistungsumfang wie im von beiden Vertragsparteien vereinbarten Auf-trag. Diese Leistungsbeschreibung (Pflichten-heft) ist vom Auftraggeber auf jeden Fall auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit seinem Zustimmungsvermerk zu ver-sehen. Machen neue oder geänderte Anforde-rungen des Auftraggebers eine Änderung der Dienstleistungen bzw. der eingesetzten Tech-nologie erforderlich, wird von hgi systems IT OG auf Wunsch des Auftraggebers ein ent-sprechendes Angebot unterbreitet.
2.3 hgi systems IT OG ist berechtigt, die zur Er-bringung der Dienstleistungen eingesetzten Einrichtungen und Technologien nach freiem Ermessen zu ändern, wenn keine Beeinträch-tigung der Dienstleistungen zu erwarten ist.
2.4 Leistungen von hgi systems IT OG, die vom Auftraggeber über den jeweils vereinbarten Leistungsumfang hinaus in Anspruch genommen werden, sind vom Auftraggeber nach tat-sächlichem Personal- und Sachaufwand zu den jeweils bei hgi systems IT OG gültigen Sätzen zu vergüten. Dazu zählen insbesondere Leis-tungen außerhalb der bei hgi systems IT OG üblichen Geschäftszeiten, das Analysieren und Beseitigen von Störungen und Fehlern, die durch unsachgemäße Handhabung oder Be-dienung durch den Auftraggeber oder durch sonstige nicht von hgi systems IT OG zu ver-tretende Umstände entstanden sind. Ebenso sind Schulungsleistungen grundsätzlich nicht in den Dienstleistungen enthalten und bedür-fen einer gesonderten Vereinbarung.
2.5 Sofern hgi systems IT OG auf Wunsch des Auftraggebers Leistungen Dritter vermittelt, kommen diese Aufträge ausschließlich zwi-schen dem Auftraggeber und dem Dritten zu den jeweiligen Geschäftsbedingungen des Dritten zustande. hgi systems IT OG ist nur für die von ihr selbst erbrachten Dienstleistungen verantwortlich.
2.6 Die Ausarbeitung individueller Organisations-konzepte und Programme erfolgt nach Art und Umfang der vom Auftraggeber vollständig zur Verfügung gestellten bindenden Informatio-nen, Unterlagen und Hilfsmittel. Dazu zählen auch praxisgerechte Testdaten sowie Test-möglichkeiten in ausreichendem Ausmaß, die der Auftraggeber zeitgerecht und auf seine Kosten zur Verfügung stellt. Wird vom Auf-traggeber bereits auf der zum Test zur Verfü-gung gestellten Anlage im Echtbetrieb gear-beitet, liegt die Verantwortung für die Siche-rung der Echtdaten beim Auftraggeber.
2.7 Individualprogramme bzw. Programmadaptie-rungen bedürfen für das jeweils betroffene Programmpaket einer Programmabnahme durch den Auftraggeber spätestens vier Wo-chen ab Lieferung. Die Abnahme wird in ei-nem Protokoll vom Auftraggeber bestätigt (Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit anhand der von hgi systems IT OG akzeptier-ten Leistungsbeschreibung mittels der unter Punkt 2.6 angeführten Testdaten). Lässt der Auftraggeber den Zeitraum von vier Wochen ab Lieferung ohne Programmabnahme ver-streichen, so gilt die gelieferte Software mit dem Enddatum des genannten Zeitraumes als abgenommen. Bei Einsatz der Software durch den Auftraggeber im Echtbetrieb gilt die Software jedenfalls als abgenommen. Etwaige auftretende Mängel, das sind Abweichungen von der schriftlich vereinbarten Leistungsbe-schreibung, sind vom Auftraggeber ausrei-chend dokumentiert hgi systems IT OG zu melden, die um raschest mögliche Mängelbe-hebung bemüht ist. Liegen schriftlich gemel-dete, wesentliche Mängel vor, das heißt, dass der Echtbetrieb nicht begonnen oder fortge-setzt werden kann, so ist nach Mängelbehe-bung eine neuerliche Abnahme erforderlich. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Ab-nahme von Software wegen unwesentlicher Mängel abzulehnen.
2.8 Bei Bestellung von Standardprogrammen der hgi systems IT OG bestätigt der Auftraggebermit der Bestellung die Kenntnis des Leis-tungsumfanges der bestellten Programme.
2.9 Sollte sich im Zuge der Umsetzungen der Dienstleistungen herausstellen, dass die Aus-führung des Auftrages gemäß Leistungsbe-schreibung tatsächlich oder juristisch unmög-lich ist, ist hgi systems IT OG verpflichtet, dies dem Auftraggeber sofort anzuzeigen. Än-dert der Auftraggeber die Leistungsbeschrei-bung nicht dahingehend bzw. schafft die Vo-raussetzung, dass eine Ausführung möglich wird, kann hgi systems IT OG die weitere Aus-führung ablehnen. Ist die Unmöglichkeit der Ausführung die Folge eines Versäumnisses des Auftraggebers oder einer nachträglichen Än-derung der Leistungsbeschreibung durch den Auftraggeber, ist hgi systems IT OG berech-tigt, vom Auftrag zurückzutreten. Die bis da-hin für die Tätigkeit von hgi systems IT OG angefallenen Kosten und Spesen sowie allfäl-lige Abbaukosten sind vom Auftraggeber zu ersetzen.
2.10 Ein Versand von Programmträgern, Dokumen-tationen und Leistungsbeschreibungen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
2.11 Versicherungen erfolgen nur auf expliziten Wunsch des Auftraggebers.
3 Mitwirkungs- und Beistellungspflichten des Auftraggebers
3.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Maß-nahmen zu unterstützen, die für die Erbrin-gung der Dienstleistungen durch hgi systems IT OG erforderlich sind. Der Auftraggeber verpflichtet sich weiters, alle Maßnahmen zu ergreifen, die zur Erfüllung des Auftrages bzw. SLA’s erforderlich sind und die nicht im Leistungsumfang von hgi systems IT OG ent-halten sind.
3.2 Sofern die Dienstleistungen beim Auftragge-ber vor Ort erbracht werden, ist der Arbeit-geber für die Bereitstellung sämtlicher Vo-raussetzungen, die zur Durchführung der Dienstleistungen durch hgi systems IT OG notwendig sind, verantwortlich. Der Auftrag-geber ist nicht berechtigt, den Mitarbeitern der hgi systems IT OG Weisungen - gleich wel-cher Art - zu erteilen und wird alle Anforde-rungen bezüglich der Leistungserbringung aus-schließlich an die von hgi systems IT OG be-nannte Ansprechpartner herantragen.
3.3 Der Auftraggeber stellt zu den vereinbarten Terminen und auf eigene Kosten sämtliche von hgi systems IT OG zur Durchführung des Auftrages bzw. SLA’s benötigten Informatio-nen, Daten und Unterlagen in der von hgi sys-tems IT OG geforderten Form zur Verfügung und unterstützt hgi systems IT OG auf Wunsch bei der Problemanalyse und Störungsbeseiti-gung, der Koordination von Verarbeitungsauf-trägen und der Abstimmung der Dienstleistun-gen. Änderungen in den Arbeitsabläufen beim Auftraggeber, die Änderungen in den von hgi systems IT OG für den Auftraggeber zu erbrin-genden Dienstleistungen verursachen können, bedürfen der vorherigen Abstimmung mit hgi systems IT OG hinsichtlich ihrer technischen und kommerziellen Auswirkungen und müssenschriftlich über einen Change Request (siehe Punkt 6) festgehalten werden.
3.4 Soweit dies nicht ausdrücklich im Leistungs-umfang von hgi systems IT OG enthalten ist, wird der Auftraggeber auf eigenes Risiko und auf eigene Kosten für eine Netzanbindung sorgen.
3.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die zur Nutzung der Dienstleistungen von hgi systems IT OG erforderlichen Passwörter und Log-Ins streng vertraulich zu behandeln. Eine Weiter-gabe von Passwörtern und Log-Ins an nicht im Auftrag oder SLA definierte Personen ist aus-drücklich untersagt.
3.6 Der Auftraggeber wird die an hgi systems IT OG übergebenen Daten und Informationen zu-sätzlich bei sich verwahren, so dass diese bei Verlust oder Beschädigung jederzeit rekon-struiert werden können.
3.7 Der Auftraggeber wird alle ihm obliegenden Mitwirkungspflichten so zeitgerecht erbrin-gen, dass hgi systems IT OG in der terminge-rechten Erbringung der Dienstleistungen nicht behindert wird. Der Auftraggeber stellt si-cher, dass hgi systems IT OG und/oder die durch hgi systems IT OG beauftragten Dritten den für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Zugang zu den Räumlichkeiten beim Auftraggeber erhalten. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die an der Auf-tragserfüllung beteiligten Mitarbeiter seiner verbundenen Unternehmen oder von ihm be-auftragten Dritte entsprechend an der Auf-tragserfüllung mitwirken.
3.8 Erfüllt der Auftraggeber seine Mitwirkungs-pflichten nicht zu den vereinbarten Terminen oder in dem vorgesehenen Umfang, gelten die von hgi systems IT OG erbrachten Leistungen trotz möglicher Einschränkungen dennoch als vertragskonform erfüllt. Zeitpläne für die von hgi systems IT OG zu erbringenden Leistungen verschieben sich in angemessenem Umfang. Der Auftraggeber wird die der hgi systems IT OG hierdurch entstehenden Mehraufwendun-gen zu den bei hgi systems IT OG jeweils gel-tenden Sätzen gesondert vergüten.
3.9 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mit-arbeiter und die von ihm beauftragten Dritte die von hgi systems IT OG eingesetzten Ein-richtungen und Technologien sowie die ihm allenfalls überlassenen Vermögensgegenstän-de sorgfältig behandeln. Der Auftraggeber haftet gegenüber hgi systems IT OG für jeden Schaden.
3.10 Sofern nichts anderes vereinbart wird, erfol-gen Beistellungen und Mitwirkungen des Auf-traggebers unentgeltlich.
4 Personal
Sofern, nach den zwischen den Vertragspartnern getroffenen Vereinbarungen, Mitarbeiter des Auftraggebers von hgi systems IT OG übernommen werden, ist darüber eine sepa-rate schriftliche Vereinbarung zu treffen.
5 Pönale
Etwaige Pönalzahlungen aufgrund von Zeit-abweichungen müssen zwischen den Vertragsparteien schriftlich mit der Auftragserteilung vereinbart werden.
6 Change Request
Beide Vertragspartner können jederzeit Ände-rungen des Leistungsumfangs verlangen ("Change Request"). Eine gewünschte Ände-rung muss jedoch eine genaue Beschreibung derselben, die Gründe für die Änderung, den Einfluss auf Zeitplanung und die Kosten darle-gen, um dem Adressaten des Change Requests die Möglichkeit einer angemessenen Bewer-tung zu geben. Ein Change Request wird erst durch rechtsgültige Unterschrift beider Ver-tragspartner und durch Verwendung des von hgi systems IT OG bereitgestellten Formulars bindend. Die Erstellung eines Change Requests erfor-dert intensive fachkompetente Auseinander-setzung mit der Aufgabenstellung und den technischen Möglichkeiten der Umsetzung. Die dafür benötigte Zeit wird mit einem Ab-schlag von 50% auf den jeweils gültigen Stun-densatz in Rechnung gestellt.
7 Leistungsstörungen
7.1 Beruht die Mangelhaftigkeit aufgrund einer Verletzung der Pflichten des Auftraggebers gemäß Punkt 3.9 ist jede unentgeltliche Pflicht zur Mängelbeseitigung ausgeschlossen. In diesen Fällen gelten die von hgi systems IT OG erbrachten Leistungen trotz möglichen Einschränkungen dennoch als vertragsgemäß erbracht. hgi systems IT OG wird auf Wunsch des Auftraggebers eine kostenpflichtige Besei-tigung des Mangels vornehmen.
7.2 Kosten für Hilfestellung, Fehldiagnose sowie Fehler- und Störungsbeseitigung, die vom Auf-traggeber zu vertreten sind, werden von hgi systems IT OG gegen Berechnung durchge-führt. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln, wenn Programmänderungen, Ergän-zungen oder sonstige Eingriffe vom Auftrag-geber selbst oder von dritter Seite vorge-nommen worden sind.
7.3 Ferner übernimmt hgi systems IT OG keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderter Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger (soweit solche vorgeschrieben sind), anormale Be-triebsbedingungen (insbesondere Abweichun-gen von den Installations- und Lagerbedingun-gen) sowie auf Transportschäden zurückzu-führen sind.
7.4 Für Programme oder Programmänderungen, die durch den Auftraggeber bzw. von ihm be-stellte Dritte verändert werden, entfällt jeg-liche Gewährleistung durch hgi systems IT OG.
7.5 hgi systems IT OG verpflichtet sich zur ver-tragsgemäßen Erbringung der Dienstleistun-gen. Erbringt hgi systems IT OG die Dienstleis-tungen nicht zu den vorgesehenen Zeitpunk-ten oder gibt es organisatorische oder pro-grammtechnische Mängel, welche von hgi sys-tems IT OG zu vertreten sind, ist hgi systems IT OG verpflichtet, mit der Mängelbeseitigungumgehend zu beginnen und innerhalb ange-messener Frist seine Leistungen ordnungsge-mäß zu erbringen.
7.6 Mängelrügen werden nur anerkannt, wenn sie rekonstruierbare Mängel betreffen und wenn sie innerhalb von 4 Wochen nach Lieferung der vereinbarten Leistung bzw. bei Individu-alprogrammen nach Programmabnahme ge-mäß Punkt 2.7 schriftlich dokumentiert erfol-gen. Im Falle der Gewährleistung hat Verbes-serung jedenfalls Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung. Bei gerechtfertigter Mängel-rüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber hgi systems IT OG alle zur Untersuchung und Mängelbehe-bung erforderlichen Maßnahmen zu ermögli-chen hat. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gem. § 924 ABGB gilt als ausgeschlossen.
7.7 Die Regelungen dieses Punktes gelten sinnge-mäß für allfällige Lieferungen von Hard- oder Softwareprodukten von hgi systems IT OG an den Auftraggeber. Die Gewährleistungsfrist für solche Lieferungen beträgt 6 Monate. § 924 ABGB "Vermutung der Mangelhaftigkeit" wird einvernehmlich ausgeschlossen. Für all-fällige dem Auftraggeber von hgi systems IT OG überlassene Hard- oder Softwareprodukte Dritter gelten vorrangig vor den Regelungen dieses Punktes die jeweiligen Gewährleis-tungsbedingungen des Herstellers dieser Pro-dukte.
7.8 Soweit Gegenstand des Auftrages die Ände-rung oder Ergänzung bereits bestehender Pro-gramme ist, bezieht sich die Gewährleistung auf die Änderung oder Ergänzung. Die Ge-währleistung für das ursprüngliche Programm lebt dadurch nicht wieder auf.
8 Haftung
8.1 hgi systems IT OG haftet für Schäden aus jeglichem Rechtsgrund einschließlich Verzug, Schlechterfüllung oder außervertraglicher Haftung, a) ohne Begrenzung der Schadenshöhe für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von hgi sys-tems IT OG und unabhängig vom Grad des Verschuldens bei von hgi systems IT OG zu vertretenden Personenschäden; b) begrenzt auf die vertragstypisch vorher-sehbaren Schäden, bei schuldhafter Verlet-zung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Erfül-lungsgehilfen von hgi systems IT OG, soweit kein Fall aus a) gegeben ist; c) je Schadensfall begrenzt auf die vertragli-che Vergütung, bei Verzug oder anfänglicher Unmöglichkeit, soweit kein Fall entsprechend a) oder b) gegeben ist; d) Weiterer Schadensersatz ist ausgeschlos-sen.
8.2 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
8.3 Ist Datensicherung ausdrücklich als Leistung vereinbart, so haftet bei Datenverlust hgi sys-tems IT OG maximal für die Kosten der Ver-vielfältigung der Daten von Sicherheitskopien, sowie für die Wiederherstellung der Daten, die auch bei regelmäßiger, ordnungsgemäßerErstellung von Sicherheitskopien durch den Kunden verlorengegangen wären, maximal je-doch begrenzt mit EUR 10.000 je Schadenfall. Für die Erstellung der Sicherheitskopien ist grundsätzlich der Kunde verantwortlich, eine Abweichung hiervon muss schriftlich verein-bart werden.
9 Höhere Gewalt
Soweit und solange Verpflichtungen infolge höherer Gewalt, wie z.B. Krieg, Terrorismus, Naturkatastrophen, Feuer, Streik, Aussper-rung, Embargo, hoheitlicher Eingriffe, Ausfall der Stromversorgung, Ausfall von Transport-mitteln, Ausfall von Telekommunikationsnet-zen bzw. Datenleitungen, sich auf die Dienst-leistungen auswirkende Gesetzesänderungen nach Vertragsabschluss oder sonstiger Nicht-verfügbarkeit von Produkten nicht fristge-recht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt wer-den können, stellt dies keine Vertragsverlet-zung dar. Bei Vorliegen höherer Gewalt über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten hinweg, sind die Vertragspartner berechtigt, vom Auftrag mit sofortiger Wirkung zurückzu-treten.
10 Laufzeit von Aufträgen
10.1 Jeder Vertragspartner ist berechtigt, den Auftrag aus wichtigem Grund schriftlich vor-zeitig und fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der je-weils andere Vertragspartner trotz schriftli-cher Abmahnung und Androhung der Kündi-gung wesentliche Verpflichtungen aus dem Auftrag verletzt oder gegen den anderen Ver-tragspartner ein Konkurs- oder sonstiges In-solvenzverfahren beantragt, eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird.
10.2 hgi systems IT OG ist überdies berechtigt, den Auftrag aus wichtigem Grund vorzeitig zu kündigen, wenn sich wesentliche Parameter der Leistungserbringung geändert haben und hgi systems IT OG aus diesem Grund die Fort-führung der Leistungen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht mehr zugemutet wer-den kann.
10.3 Bei Vertragsbeendigung hat der Auftraggeber unverzüglich sämtliche ihm von hgi systems IT OG überlassene Unterlagen und Dokumentati-onen an hgi systems IT OG zurückgeben.
10.4 Auf Wunsch unterstützt hgi systems IT OG bei Vertragsende den Auftraggeber bei der Rück-führung der Dienstleistungen auf den Auftrag-geber oder einen vom Auftraggeber benann-ten Dritten zu den jeweiligen bei hgi systems IT OG geltenden Stundensätzen.
10.5 Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung von hgi sys-tems IT OG möglich. Ist hgi systems IT OG mit einem Storno einverstanden, so hat sie das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 30% des noch nicht abgerechne-ten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen.
10.6 Für die Laufzeiten und Kündigungsmöglichkei-ten bei einem SLA gelten die diesbezüglichen Vereinbarungen aus dem SLA selbst.
10.7 Lizenzverträge, Serviceverträge und Cloud-Dienste werden als Abonnement für die Lauf-zeit von einem Jahr abgeschlossen. Kündigung ist jeweils mit einem Monat Kündigungsfrist zum Ablauf des Abo-Zeitraums möglich. Da-nach verlängert sich die Laufzeit automatisch um ein weiteres Jahr.
11 Vergütung
11.1 Die vom Auftraggeber zu entrichtenden Ent-gelte ergeben sich aus dem Auftrag bzw. aus dem Angebot oder dem SLA. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Um-satzsteuer.
11.2 Als Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen (Neuentwicklung, Ser-vice oder Support) der hgi systems gilt die Un-terzeichnung eines ServiceSelect Vertrages und der Erwerb eines Dienstleistungs-Stundenkontingents.
11.3 Reisezeiten von Mitarbeitern der hgi systems IT OG gelten als Arbeitszeit. Reisezeiten wer-den pro Mitarbeiter in Höhe des vereinbarten Stundensatzes vergütet. Herangezogen wer-den für diese Vergütung die unter Idealbedin-gungen benötigten Fahrtzeiten (lt. Google maps). Ab einer Distanz von 150 km zwischen Lauterach und der Niederlassung des Kunden wird im Zuge der Auftragserteilung eine pau-schale Fahrtkostenbeteiligung anteilsmäßig am tatsächlichen Aufwand vereinbart. Zusätz-lich werden bei einer weiten Anreise die Rei-sekosten und allfällige Übernachtungskosten vom Auftraggeber entsprechend eines vorab gestellten und vereinbarten Pauschalangebots erstattet.
11.4 hgi systems IT OG ist jederzeit berechtigt, die Leistungserbringung von der Leistung von An-zahlungen oder der Beibringung von sonstigen Sicherheiten durch den Auftraggeber in an-gemessener Höhe abhängig zu machen.
11.5 Soweit vertraglich nicht anders vereinbart, werden einmalige Vergütungen nach der Leis-tungserbringung, laufende Vergütungen je nach Vertragsvereinbarungen monatlich, vier-teljährlich, halbjährlich oder jährlich ver-rechnet. Die von hgi systems IT OG gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind spä-testens 10 Tage ab Fakturierung ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Für Teilrech-nungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen. Eine Zah-lung gilt an dem Tag als erfolgt, an dem hgi systems IT OG über diese verfügen kann. Kommt der Auftraggeber mit seinen Zahlun-gen in Verzug, ist hgi systems IT OG berech-tigt, die gesetzlichen Verzugszinsen und alle zur Einbringlichmachung erforderlichen Kos-ten zu verrechnen. Sollte seitens des Auftrag-gebers ein Zahlungsverzug von mehr als 14 Tage eintreten, ist hgi systems IT OG berech-tigt, sämtliche Leistungen einzustellen und die Nutzung der Software zu untersagen und die Herausgabe sämtlicher Kopien bzw. so-weit eine Herausgabe nicht möglich ist, derenLöschung zu verlangen. hgi systems IT OG ist überdies berechtigt, das Entgelt für alle be-reits erbrachten Leistungen ungeachtet allfäl-liger Zahlungsfristen sofort fällig zu stellen.
11.6 Die Aufrechnung ist dem Auftraggeber nur mit einer von hgi systems IT OG anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung gestattet. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nicht zu.
11.7 Alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergeben-den Abgabenschuldigkeiten, wie z.B. Rechts-geschäftsgebühren oder Quellensteuern, trägt der Auftraggeber. Sollte hgi systems IT OG für solche Abgaben in Anspruch genommen wer-den, so wird der Auftraggeber hgi systems IT OG schad- und klaglos halten.
12 Urheberrecht und Nutzungsrechte
12.1 Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leis-tungen (Software, Computerprogramme, Do-kumentationen, etc.) stehen hgi systems IT OG bzw. dessen Lizenzgebern zu. hgi systems IT OG räumt den Auftraggeber Zug um Zug gegen Bezahlung des auf Basis des Auftrags in Rechnung gestellten Gesamtentgelts ein un-befristetes, nicht ausschließliches (einfaches) Recht zur Nutzung der im Auftrag spezifizier-ten Software nach Maßgabe der jeweils ver-einbarten Lizenzen ein.
12.2 Durch die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Entwicklung und Herstellung der Software werden keine Rechte über die im gegenständ-lichen Auftrag festgelegte Nutzung erworben.
12.3 Die entgeltliche oder unentgeltliche Überlas-sung ist ebenso untersagt, wie jede andere Form der Verbreitung des eingeräumten Nut-zungsrechts an der Software.
12.4 Im Rahmen der freien Werknutzung sind die zum bestimmungsgemäßen Gebrauch notwen-digen Bearbeitungen zulässig. Darüber hinaus ist es dem Kunden nicht gestattet, die Soft-ware in irgendeiner Form zu verändern oder zu vervielfältigen.
12.5 Dem Kunden ist es nicht gestattet, urheber-rechtliche Schutzmechanismen der Software (z.B. Passwörter) zu entfernen, zu übergehen, auszulesen oder den Schutzmechanismus in sonstiger Weise unberechtigt zu verwenden. Copyrightvermerke uns sonstige Schutzrechts-vermerke dürfen vom Auftraggeber weder entfernt noch verändert werden.
12.6 Wünscht der Auftraggeber die Nutzung der vertragsgegenständlichen Software in einem größeren Umfang als vereinbart, ist es erfor-derlich, dass der Auftraggeber die dafür er-forderlichen zusätzlichen Nutzungsrechte (Li-zenzen) an der Software erwirbt. Erweiterun-gen des Nutzungsrechtes in einer vom Auf-traggeber bereits genutzten Software lösen keine erneuten Gewährleistungsfristen aus.
12.7 Eine Übernutzung, d.h. es sind mehr Lizenzen im Einsatz als erworben, ist grundsätzlich un-zulässig. Ist eine solche beabsichtigt, ver-pflichtet sich der Auftraggeber, dies der hgi systems IT OG unverzüglich mitzuteilen. Die Parteien werden dann ab dem Zeitpunkt der Übernutzung eine Vereinbarung über die Er-weiterung des Nutzungsrechtes auf die neue
Lizenzanzahl schließen. Teilt der Kunde die Übernutzung nicht mit, wird eine Vertrags-strafe in Höhe des dreifachen Preises der vom Auftraggeber in Anspruch genommenen Nut-zung entsprechen der jeweils gültigen Preis-liste von hgi systems IT OG fällig. Weiterge-hende Ansprüche der hgi systems IT OG blei-ben davon unberührt.
12.8 Sollte für die Herstellung von Interoperabili-tät der gegenständlichen Software die Offen-legung der Schnittstellen erforderlich sein, ist dies vom Auftraggeber gegen Kostenvergütung bei hgi systems IT OG zu beauftragen. Kommt hgi systems IT OG dieser Forderung nicht nach und erfolgt eine Dekompilierung gemäß Urhe-berrechtsgesetz, sind die Ergebnisse aus-schließlich zur Herstellung der Interoperabili-tät zu verwenden. Missbrauch hat Schadener-satz zur Folge.
12.9 Alle dem Auftraggeber von hgi systems IT OG überlassenen Unterlagen, insbesondere die Dokumentationen zu Softwareprogrammen, dürfen weder vervielfältigt noch auf irgendei-ne Weise entgeltlich oder unentgeltlich ver-breitet werden.
12.10 Jede Verletzung der Urheberrechte durch den Auftraggeber zieht Schadenersatzansprü-che nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist.
13 Datenschutz
13.1 hgi systems IT OG wird beim Umgang mit personenbezogenen Daten die Vorschriften des Datenschutzgesetzes bzw. der EU-Datenschutzgrundverordnung beachten. hgi systems IT OG verpflichtet sich, dass sämtli-che Mitarbeiter die Bestimmungen der ent-sprechenden Gesetze einhalten.
13.2 hgi systems IT OG ist nicht verpflichtet, die Zulässigkeit der vom Auftraggeber in Auftrag gegebenen Datenverarbeitungen im Sinne da-tenschutzrechtlicher Vorschriften zu prüfen. Die Zulässigkeit der Überlassung von perso-nenbezogenen Daten an hgi systems IT OG sowie der Verarbeitung solcher Daten durch hgi systems IT OG ist vom Auftraggeber si-cherzustellen.
13.3 hgi systems IT OG ergreift alle zumutbaren Maßnahmen, um die an den Standorten von hgi systems IT OG gespeicherten Daten und Informationen des Auftraggebers gegen den unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen. hgi systems IT OG ist jedoch nicht dafür ver-antwortlich, wenn es Dritten dennoch gelingt, sich auf rechtswidrige Weise Zugang zu den Daten und Informationen zu verschaffen.
14 Geheimhaltung
14.1 Jeder Vertragspartner sichert dem anderen zu, alle ihm vom anderen im Zusammenhang mit dem Auftrag bzw. dem SLA und seiner Durchführung zur Kenntnis gebrachten Be-triebsgeheimnisse als solche zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen, so-weit diese nicht allgemein bekannt sind oder dem Empfänger bereits vorher ohne Ver-pflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren oder dem Empfänger von einem Dritten ohneGeheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt bzw. überlassen werden oder vom Empfänger nachweislich unabhängig entwickelt worden sind oder aufgrund einer rechtskräftigen be-hördlichen oder richterlichen Entscheidung offen zu legen sind.
14.2 Die mit hgi systems IT OG verbundenen Un-terauftragnehmer gelten nicht als Dritte, so-weit sie einer inhaltlich diesem Punkt ent-sprechenden Geheimhaltungsverpflichtung unterliegen.
15 Schlussbestimmungen
15.1 Der Auftraggeber wird während der Laufzeit der Geschäftsbeziehung bzw. bis ein Jahr nach Ende der Geschäftsbeziehung die von hgi systems IT OG zur Erbringung der Dienstleis-tungen eingesetzten Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerben. Der Auftraggeber verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwider-handelns an hgi systems IT OG eine Vertrags-strafe in der Höhe des zwölffachen aktuellen Bruttomonatsgehalts eines jeden betroffenen Mitarbeiters von hgi systems IT OG, mindes-tens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Daten-verarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2), zu leisten.
15.2 Änderungen und Ergänzungen des Auftrags oder SLA’s bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerforder-nisses.
15.3 Jede Verfügung über die aufgrund des Ver-trags bestehenden Rechte oder Pflichten be-darf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners. hgi sys-tems IT OG ist jedoch berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung des Auftraggebers auf ein mit hgi systems IT OG unternehmensrecht-lich verbundenes Unternehmen zu übertra-gen.
15.4 hgi systems IT OG ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen ganz oder teilweise Dritter zu bedienen.
15.5 hgi systems IT OG ist berechtigt, den Auftrag-geber sowie dessen Logo auf Kundenreferenz-listen zu verwenden.
15.6 Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen aus-schließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchge-führt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Ge-schäftssitz von hgi systems IT OG in Lauterach als vereinbart.
15.7 Für den Auftrag oder SLA gelten ausschließ-lich diese Bedingungen. Allgemeine Ge-schäftsbedingungen des Auftraggebers finden hier keine Anwendung.
15.8 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu erset-zen, die dem wirtschaftlichen Zweck der un-wirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt.
(Stand 01.01.2020)
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